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   BVerwG, 14.03.1961 - I C 36.59   

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https://dejure.org/1961,1733
BVerwG, 14.03.1961 - I C 36.59 (https://dejure.org/1961,1733)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.1961 - I C 36.59 (https://dejure.org/1961,1733)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 1961 - I C 36.59 (https://dejure.org/1961,1733)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Fortgeltung des Heilpraktikergesetzes (HPG) in Bremen - Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung - Beruf des Heilpraktikers - Sittliche Zuverlässigkeit als Voraussetzung der Erlaubnis zur Ausübung des Berufes des ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.06.1958 - I C 246.54

    Zulassung zur Ausübung des Heilpraktikerberufs ohne Bestallung - Zusammensetzung

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1961 - I C 36.59
    1958 - BVerwG I C 246.54 - festgestellt, daß die in § 2 Abs. 2 der 1. DVOHPG vorgesehene Mitwirkung der Deutschen Heilpraktikerschaft fortgefallen ist.

    Richtig ist, daß der Senat den § 8 der 1. DVOHPG, der ebenfalls die Anhörung eines Gutachterausschusses vorsieht, nicht mehr für anwendbar erklärt hat (Beschluß vom 11. November 1957 - BVerwG I B 1.07.57 - und Urteil vom 26. Juni 1958 - BVerwG I C 246.54 -).

    Die Rechtsprechung des Senats hat § 3 Abs. 3 Satz 2 auch bisher als rechtswirksam anerkannt (Beschluß vom 11. November 1957 - BVerwG I B 107.57 - Urteil vom 26. Juni 1958 - BVerwG I C 246.54 -).

  • BVerwG, 24.01.1957 - I C 194.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1961 - I C 36.59
    Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 24. Januar 1957 (BVerwGE 4, 250) habe nach Inkrafttreten des Grundgesetzes jeder Berufsbewerber bei Erfüllung der persönlichen Zulassungsvoraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Zulassung zur Ausübung des Heilpraktikergewerbes.

    Wenn nach der vom Senat in BVerwGE 4, 250 vorgenommenen verfassungskonformen Auslegung des § 2 Abs. 1 HPG jeder Berufsbewerber bei Erfüllung der persönlichen Zulassungsvoraussetzungen einen Anspruch auf Zulassung zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung hat, dann schließt dies keineswegs aus, daß bei der Prüfung dieser Zulassungsvoraussetzungen ein Gutachterausschuß mitwirkt.

  • BVerwG, 15.03.1956 - I C 84.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1961 - I C 36.59
    Die Zweite bremische Durchführungsverordnung gehört, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 15. März 1956 - BVerwG I C 84.53 - festgestellt hat, gemäß Art. 74 Nr. 11, 125 Nr. 2 des Grundgesetzes dem Bundesrecht an.

    Wenn die bremischen Vorschriften auch an die Stelle der im Schreiben des Direktors der Militärregierung nur umschriebenen Ordnung der Gewerbefreiheit und -Zulassung getreten sind (Urteil des Senats vom 15. März 1956 - BVerwG I C 84.53 -), so ist dieses Schreiben doch die eigentliche Rechtsquelle und zum Verständnis der bremischen Vorschriften unerläßlich.

  • BVerwG, 11.11.1957 - I B 107.57

    Zulassung zum Heilpraktikerberuf nach der Ablegung einer Prüfung vor dem

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1961 - I C 36.59
    Die Rechtsprechung des Senats hat § 3 Abs. 3 Satz 2 auch bisher als rechtswirksam anerkannt (Beschluß vom 11. November 1957 - BVerwG I B 107.57 - Urteil vom 26. Juni 1958 - BVerwG I C 246.54 -).
  • VG München, 19.05.2015 - M 16 K 15.826

    Widerruf der Heilpraktikererlaubnis

    Danach kann eine Anhörung zur beruflichen Zuverlässigkeit entfallen, wenn die der Antrag stellenden Person anhaftenden sittlichen Mängel so schwerwiegend sind, dass die Erteilung der Erlaubnis von vornherein ausgeschlossen erscheint, wobei diesbezüglich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. März 1961 (I C 36/59 - GewArch 1962, 183) Bezug genommen wird.

    Unabhängig davon, ob das Landratsamt im Fall des Klägers von einer Anhörung des Gutachterausschusses absehen durfte, kann er aus der Tatsache, dass die Anhörung unterblieben ist, jedenfalls kein Recht auf Aufhebung des Bescheids herleiten (vgl. BVerwG, U.v. 14.3.1961 - I C 36/59 - a.a.O. S. 184).

  • VG Würzburg, 26.06.2020 - W 10 K 19.839

    Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis wegen Steuerhinterziehung

    Im Übrigen wäre ein etwaiger Verstoß gegen Verfahrensregeln vorliegend nach Art. 46 BayVwVfG unbeachtlich, da es sich bei dem Widerruf um eine gebundene Verwaltungsentscheidung handelt (BayVGH, B.v. 18.3.2020 - 21 CS 19.2278 - juris Rn. 11 ff.; VG München, U.v. 19.5.2015 - M 16 K 15.826 - juris Rn. 24 m.V.a. BVerwG, U.v. 14.3.1961 - I C 36.59; VG Gelsenkirchen, B.v. 9.5.2018 - 7 L 261/18 - juris Rn. 4; VG Braunschweig, U.v. 5.12.2016 - 1 A 38/16 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 03.05.1963 - I B 45.63

    Ausübung der Heilkunde von einer unqualifizierten Person als eine Gefahr für die

    § 3 Abs. 3 Satz 2 auch in das Vorverfahren (Urteile vom 26. Juni 1958 - BVerwG I C 246.54 - und vom 14. März 1961 - BVerwG I C 36.59 -).

    Anlaß zu rechtsgrundsätzlichen Erörterungen könnte ferner die Frage bilden, ob entsprechend der vom Berufungsgericht vertretenen Ansicht durch die Änderung des § 2 Abs. 1 der 1. DVO HPG durch die 2. DVO vom 3. Juli 1941 der Gutachterausschuß des § 3 Abs. 3 Satz 2 von der Begutachtung des Versagungsgrundes des § 2 Abs. 1 Buchst. i wegen der Bestimmung des Gesundheitsamts zur Überprüfung der Fähigkeiten und Kenntnisse eines Klägers ausgeschlossen war oder ob dieser weiterhin auch hinsichtlich der fachlichen Qualifikation in vollem Umfang der Beschwerdebehörde zur Seite stehen sollte (vgl. Urteil des Senats vom 14. März 1961 - BVerwG I C 36.59 -).

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